Seit der Gesetzesänderung im Familienrecht im Jahr 2013 haben geschiedene Eltern automatisch die gemeinsame Obsorge. Waren die Eltern nicht verheiratet, hat zuerst die Mutter die alleinige Obsorge, obwohl der Vater auch in diesem Fall bei Gericht relativ einfach die gemeinsame Obsorge zugesprochen bekommt. An und für sich ist die gemeinsame Obsorge positiv, wenn die Eltern sich gut verstehen. Jedoch in Streitfällen zwischen den Eltern sowie bei Gewalt gegenüber der Mutter nicht. Aber auch hier ordnet das Gericht die gemeinsame Obsorge an.
Montag, 7. September 2020 von 17:00 bis 18:30, Praterstraße 25, 1020 Wien
Diskussion mit Andrea Czak, Obfrau vom Verein „Feministische Alleinerzieherinnen“, der Rechtsanwältin Dr.in Helene Klaar und Andrea Brem, Geschäftsführerin des Vereins „Wiener Frauenhäuser“.
Begrüßung und Eröffnung durch GRin Marina Hanke, BA, Vorsitzende der Wiener-SPÖ Frauen
Auf Grund der aktuellen Situation rund um Covid-19 und daraus resultierender beschränkter Teilnehmer*innenzahl ersuchen wir um eine verbindliche Anmeldung zur Veranstaltung unter: kaiser@wiener-bildungsakademie.at.
Eine Kinderbetreuung wird für diese Veranstaltung organisiert. Auf Grund der Corona-Maßnahmen können wir eine Betreuung für 10 Kinder ab dem 3. Lebensjahr anbieten. Bei Bedarf ersuchen wir ebenfalls um Anmeldung unter kaiser@wiener-bildungsakademie.at